BONA Home Parkett Grundierung 1 Liter auf Wasserbasis
Schnelle lieferung
Top Qualiät
Sicherheit
13 verkauft in den letzten 24 Stunden
Bona Home Parkett Grundierung 1 Liter
Bona Home Parkett Grundierung ist ein wasserbasierter Grundlack für Holz- und Korkböden. Sorgt für eine schöne Holzfärbung. Als Decklack verwenden Sie Bona Home Parkettlacke. Weitere Hinweise zur Verarbeitung entnehmen Sie bitte dem Technischen Merkblatt.
Die Bona Home Parkett-Grundierung ist ein wasserbasiertes Produkt für alle Bona Home Parkettlacke. Sie ist sowohl für Holz- als auch Korkböden geeignet und sorgt für eine schöne Holzfärbung. Gleichzeitig reduziert die Grundierung die Seitenverleimung (Verklebung durch Eindringen von Lack). Bona Home Parkett-Grundierung wird mit der gleichnamigen Versiegelungsrolle aufgetragen.
Vorbereitung:
Vor Gebrauch gut schütteln. Bona Parkett Grundierung gleichmäßig mit einer Wasserlackrolle (Bona Versiegelungsrolle) oder einem Pinsel auftragen. Hinterlassen Sie keine Pfützen.
Hat dein Parkett seine natürliche Farbe verloren? Keine Sorge, Bona Parkett-Grundierung schafft eine wunderschöne Holzfarbe und das natürliche Aussehen des Holzes wird beibehalten. Aufgrund ihrer Elastizität ist die Bona Home Parkett-Grundierung für Holzböden mit hoher Bewegung wie Hirnholzböden, Nadelholzdielenböden und Holzböden mit Fußbodenheizung besonders geeignet.
Der Verbrauch beträgt 8-12m²/L.
Lasse die Grundierung vollständig trocknen, mindestens für 2 Stunden.
Hauptvorteile
Grundierung auf Wasserbasis
Erzeugt eine schöne Holzfarbe
Geruchlos
GREENGUARD-zertifiziert
Reduziert die Seitenverleimung
Technische Daten:
Basis: Wasserbasierte, 1-Komponenten-Acrylatdispersion
Verbrauch: 812 m2/l
Gebindegrößen: 1 und 4 l
VOC-Gehalt: < 140 g/l VOC.
Auftragsgerät: Rolle
Trockenzeit: 2 Stunden
Reinigung der Hilfsmittel: Wasser
Lagerung: Frostfrei
Zertifikate: Greenguard
Lizenzierungs-Nummer: 12596/22.05.97
Für den Artikel Bona Home Parkett Grundierung
der Firma Bona AB
wird auf Antrag vom 03.11.2020
unter Bezugnahme auf die Einstufung gemäß den nach § 10 der GEV-Zeichensatzung festgelegten Richtlinien
namens der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. für den oben genannten Artikel nach § 5 Abs. 4 der GEV-Zeichensatzung die Lizenz zur Führung des GEV-Zeichens erteilt. Damit erfüllt dieser Artikel die rückseitig aufgeführten Kriterien.
Die Firma ist ordentliches Mitglied der GEV.